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SCHWACHHAUSEN Magazin | November-Dezember 2013

RECHTSTIPPS FÜR KAPITALANLEGER ANZEIGE überhaupt. Im Gegenteil: Zur Zeit droht etli- chen Anlegern der Totalverlust des eingesetz- ten Kapitals“, betont Jan-Henning Ahrens. Hier die Details: Vertriebsvergütung Der Verkauf von Anteilen an geschlossenen Fonds läuft größtenteils über Banken und Spar- kassen. Diese erhalten in der Regel 5 Prozent Ausgabeaufschlag vom Kapitaleinsatz des Kun- den. Wer als Investor zum Beispiel einen Fonds- anteil von 20.000 Euro zeichnet, muss seiner Bank oder Sparkasse zusätzlich ein Agio von 1.000 Euro zahlen. „Vergütet wird dadurch die – häufig nur vermeintlich – bedarfsgerechte An- lageberatung durch einen Mitarbeiter der Bank oder Sparkasse“, betont KWAG-Partner Jan- Henning Ahrens. Überdies erhalten die Geldhäuser bei vielen Fonds von den Fondsemittenten eine so ge- nannte Rückvergütung, die im Einzelfall und abhängig von der Vertriebskraft des Instituts zwischen 5 und 10 Prozent des Investitionsbe- trages liegen kann. Folge: Neben dem Agio von im Beispielfall 1.000 Euro kassiert die Ver- triebsbank weitere bis 2.000 Euro als „Kick- back“ vom Fondsanbieter. Im Beispiel zahlt also der Anleger in der Spitze 3.000 Euro, umge- rechnet 15 Prozent des Investitionsbetrages, für eine Beratung, die „oft keinen müden Cent wert ist“, so Ahrens. Über die von den Fondshäusern erhaltene Rückvergütung für die Vermittlung von Antei- len an geschlossenen Investmentfonds müssen Banken übrigens ihre Kunden aufklären. So die sog. „Kick-back-Rechtsprechung“ des Bundes- gerichtshofs (BGH, Az.: XI ZR 510/07). Unter- bleibt eine entsprechende Aufklärung, liegt eine fehlerhafte Anlageberatung vor. Mit der Folge, dass der Anleger Schadensersatzansprüche vor Gericht erfolgreich durchsetzen kann. „Insbe- sondere wegen verschwiegener Rückvergütung bei der Vermittlung von Anteilen an geschlos- senen Investmentfonds haben wir hunderte Ge- richtsprozesse erfolgreich für unsere Mandanten geführt und viele mehr außerge- richtlich zugunsten unserer Mandanten vergli- chen“, rechnet Jan-Henning Ahrens vor. Weiche Kosten Das sind solche Aufwendungen, die nicht in die eigentlichen Investitionsobjekte wie Schiffe oder Immobilien fließen, sondern die Arbeit des Emittenten und seiner Geschäftspartner bei der Realisierung eines geschlossenen Fonds vergü- ten. Grundregel: Je geringer die weichen Ko- sten sind, desto mehr Geld wird investiert, und desto größer sind die Renditechancen gemes- sen am gesamten Investitionsbetrag eines Anle- gers. „Das KWAG-Team hat beispielhaft 26 Schiffs- fonds des Hamburger Initiators MPC Capital im Hinblick auf die weichen Kosten untersucht. Deren Anteil am gezeichneten Eigenkapital die- ser Fonds betrug zwischen 19 und 28 Prozent. Bei 28 überprüften Schiffsfonds des Initiators Dr. Peters Gruppe aus Dortmund betrug die Weich- kosten-Quote zwischen 14 und 18 Prozent“, er- läutert Fachanwalt Ahrens. Nach Erkenntnissen von KWAG ist der Schiffs- fonds „MPC SANTA-B Schiffe“ ein besonders krasses Beispiel für die „irritierende, um nicht zu sagen zweifelhafte Verwendung des Kom- manditkapitals zum Nachteil der freien Investo- ren“, ist KWAG-Partner Jan-Henning Ahrens überzeugt. Konkret: Der aus 14 Einzelschiffen bestehende Fonds hatte bei Emission ein Inve- stitionsvolumen von 562 Millionen Euro. Die Kommanditisten brachten rund 197 Millionen Euro auf – davon gut 20 Millionen die Gesell- schaften der Reederei Offen, den Rest private In- vestoren. Im Gegenzug beliefen sich die Einnahmen besagter Gesellschaften der Reede- rei Offen im Zusammenhang mit der Realisie- rung des Schiffsfonds laut Verkaufsprospekt auf rund 40 Millionen US-Dollar, also umgerechnet zirka 30 Millionen Euro. „In Anbetracht dieser Zahlen muss die Frage er- laubt sein, ob nicht die privaten Anleger jene gut 20 Millionen Euro Kommanditeinlage des Ree- ders Claus-Peter Offen aus eigener Tasche be- zahlt haben“, betont Ahrens. Das von privaten Anlegern an den Vertrieb zu zahlende Agio sowie die Rückvergütungen an Banken und Sparkassen sind in diesen Beträgen übrigens noch nicht enthalten. „Im Fall der „MPC SANTA B Schiffe“ ist inzwi- schen klar, dass die Anleger bis auf wenige Pro- zent ihr Eigenkapital verloren haben. Die Verkaufsbeschlüsse zur Verwertung der Schiffe sind bereits zur Abstimmung bei den Anlegern.“ so Jan-Henning Ahrens. Er ist davon überzeugt, dass viele der jüngsten Schiffsfonds-Insolvenzen hätten vermieden werden können, wenn Initia- toren und Vertriebe ihr Profitstreben nicht über- reizt hätten. Übrigens auch dieser Fonds ist teilweise über die Postbank verkauft worden. KWAG in Bremen Lise-Meitner-Str. 2 28359 Bremen Telefon: 0421 520948-0 Telefax: 0421 520948-9 www.kwag-recht.de Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens ist Fachan- walt für Bank- und Kapitalmarktrecht und ver- tritt seit 1999 vorwiegend Kapitalanleger und Investoren. Rechtsanwalt Ahrens ist Grün- dungspartner der 2007 gegründeten KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ah- rens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partner- schaft sowie einer der Geschäftsführer der KWAG Steuerberatungsgesellschaft mbH. Neben allen Bereichen des Bank- und Kapital- marktrechts liegt ein Schwerpunkt seiner Tä- tigkeit in der Geltendmachung von Schadens- ersatz und Rückabwicklungsansprüchen ge- schädigter Anleger in geschlossenen Fonds. Hierbei sind neben den Geschlossenen Immo- bilienfonds vor allem Geschlossene Medien- fonds sowie seit der Schiffskrise von 2008/ 2009 Geschlossene Schiffsfonds eines seiner Haupttätigkeitsgebiete. Rechtsanwalt Ahrens ist Co-Autor von „Medienfonds - Das Anleger- handbuch". Rechtsanwalt Ahrens bearbeitet neben dem all- gemeinen Kreditrecht, Rechtsprobleme wie z.B. Leistungsstörungen bei Darlehen, Bürg- schaften und bei Finanzderivaten. Außerdem gehören strukturierte Finanzprodukte wie z.B. Zertifikate und Zins Swaps zu weiteren Schwerpunkthemen bei der Vertretung von An- legern und Investoren. Hier konnten z.B. nach dem Lehman-Crash für viele Anleger nachhal- tige Erfolge vor Gericht aber auch außerge- richtliche Vergleiche erzielt werden. Darüber hinaus berät er Investoren bei der Durchführung der rechtlichen und wirtschaft- lichen „due dilligence“ bei Investitionsprojek- ten, z.B. im Bereich der erneuerbaren Energien. Rechtsanwalt Ahrens ist Mitglied in der Ar- beitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens SCHWACHHAUSEN Magazin | November - Dezember 2013 39

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