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SCHWACHHAUSEN Magazin | September-Oktober 2014

SCHWACHHAUSEN Magazin | September - Oktober 2014 47 Widerruf von teuren Krediten Wann Kreditnehmer keine Vorfällig- keitsentschädigung zahlen müssen Verluste bei Fondsanlagen? Was müssen Banken ihren Kunden ersetzen? Gefahren für Anleger Die Unverkäuflichkeit der Kapitalanlage, Ausschüttungen, die zurückgefordert wer- den, der drohende Totalverlust – die Liste der Hiobsbotschaften, die Anleger in den letzten Jahren hinnehmen mussten, ließe sich belie- big fortsetzen. „Jedem Anleger muss aller- dings bei einer Beratung vor der Investition richtig und vollständig mitgeteilt werden, mit welchen Risiken eine Kapitalanlage verbun- den ist“, erklärt Rechtsanwalt Dr. André Ehlers. Außerdem muss die Kapitalanlage zu den Zielen des Anlegers passen. Dr. Ehlers: „Schiffs-, Immobilien- oder Lebensversiche- rungsfonds sind im Regelfall die falsche Wahl, wenn eine sichere Anlage für das Alter gesucht wird.“ Schadensersatz für Kunden Werden relevante Risiken bei der Beratung verschwiegen oder wird dem Kunden eine Anlage empfohlen, die gar nicht zu seinen Anlagezielen passt, können die Anleger von der Bank das investierte Kapital zurückver- langen, und zwar gegen Übertragung der An- lage auf die Bank. Diese haben oft hohe Provisionen dafür kassiert, dass sich ihre Kunden an Fonds beteiligt haben. Doch auch über diese sogenannten Rückvergütungen mussten die Kreditinstitute aufklären. „Nicht selten wird die fehlende Aufklärung über Rückvergütungen von Banken nicht bestrit- ten. Gerade dann haben Anleger gute Chan- cen, aus ihren Kapitalanlagen auszusteigen“, berichtet Dr. Ehlers aus seiner täglichen Ar- beit. Seit 2002:Aufklärung überWiderrufsrecht Kreditnehmern, die in Darlehensverträgen gebunden sind, aber die historisch günstigen Zinsen nutzen wollen, bietet unter Umstän- den ihr Widerrufsrecht eine Chance, ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem alten Vertrag herauszukommen. „Seit dem 02.11.2002 müssen Kreditgeber auch bei Immobilienkrediten Verbraucher über ihr Widerrufsrecht belehren. Ist diese Beleh- rung fehlerhaft, beginnt die 14-tägige Wi- derrufsfrist nicht zu laufen mit der Folge, dass Kreditnehmer auch nach Jahren den Darlehensvertrag widerrufen können“, so Dr. André Ehlers, der darauf hinweist, dass von derartigen Fehlern eine Vielzahl von Verträgen betroffen ist. Keine Vorfälligkeitsentschädigung Bei einem – berechtigt – widerrufenen Ver- trag kann der Kreditgeber keine Vorfällig- keitsentschädigung verlangen und der Kreditnehmer kann durch einen Neuab- schluss die derzeitige Niedrigzinsphase nut- zen. Allerdings ist zu beachten, dass nach einem Widerruf die noch offene Darlehens- schuld und ein marktüblicher Zins fällig werden. Deren Finanzierung muss also ge- sichert sein. Ihr Widerrufsrecht können auch Kreditneh- mer nutzen, die den Vertrag inzwischen er- füllt oder gekündigt haben. Wurde eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt, kann diese – bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung – in aller Regel zurückverlangt werden. 23. September 2014, 18 Uhr Ausstieg aus teuren Krediten Voraussetzungen für den Widerruf von Krediten? Wie läuft der Kreditwiderruf in der Praxis? Wann können gezahlte Vorfälligkeitsent- schädigungen zurück gefordert werden? 7. Oktober 2014, 18 Uhr Rückabwicklung von Fondsanlagen Welche Risiken bestehen bei Fondsanlagen? Wann haften Banken für Verluste bei Kapitalanlagen? Wie wird ein Schadenersatzanspruch gegen eine Bank durchgesetzt? Ort jeweils: Hotel Deutsche Eiche, Lilienthaler Heerstraße 174-176, 28357 Bremen Wegen begrenzter Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung unter Tel. 0421-2584070 erforderlich. Die Kanzlei Dr. Ehlers wurde 2008 von Rechtsanwalt Dr. André Ehlers gegründet. Von Beginn an war die Kanzlei auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisiert. Es werden hauptsächlich Mandanten im Zu- sammenhang mit fehlgeschlagenen Kapital- anlagen und bei Finanzierungsfragen vertreten. „Derzeit vertreten wir eine Viel- zahl von Mandanten, die ihre Kreditverträge widerrufen“, so Dr. Ehlers, der auch Fach- anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist. Dieser betont: „Wir sind – und zwar aus Überzeugung – ausschließlich auf Verbrau- cherseite tätig. Dadurch verhindern wir gleichzeitig Interessenkonflikte.“ Interessenten können sich darauf verlassen, vor der Führung eines Rechtsstreits detail- liert über Chancen und Risiken informiert zu werden. Außerdem wird immer über Ko- sten aufgeklärt, bevor diese entstehen. Dr. Ehlers unterstreicht: „Niemand braucht Be- denken zu haben, dass ihm für eine Anfrage gleich eine Rechnung ins Haus flattert.“ KANZLEI DR. EHLERS Universitätsallee 5 28359 Bremen Tel.: 0421-2584070 www.kanzlei-drehlers.de Immobilienkredite und Fondsanlagen Das Team der Kanzlei Dr. Ehlers v.l.n.r.: Claas-Oliver Meißner, Dr. André Ehlers, Sven Knychala Die Kanzlei Dr. Ehlers bietet folgende kostenfreie Informationsveranstaltungen an: ANZEIGE Wie der Ausstieg gelingt und bares Geld spart

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