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SCHWACHHAUSEN Magazin | Januar-Februar 2014

RECHTSTIPPS FÜR KAPITALANLEGER ANZEIGE „An allen Handelsplätzen für Mittelstandsan- leihen gelten vereinfachte Zugangsverfahren. Auch die Publizitätsanforderungen fallen recht moderat aus. Sie sind also nicht so streng wie in anderen Börsensegmenten“, erklärt Fachanwalt Ahrens. Schuldverschreibungen mittelständi- scher Unternehmen zielen weniger auf Anlage- profis wie Investmentfonds oder größere Vermögensverwalter, sondern bewusst auf pri- vate Investoren. In den meisten Fällen beträgt die Mindestanlagesumme bei solchen Zinspa- pieren nur 1.000 Euro. „Dadurch werden viele, die bislang nur Erfahrungen mit dem guten alten Sparbuch haben oder mit Festgeldkonten, zu Investitionen verleitet. Ohne sich der gro- ßen Verlustrisiken bewusst zu sein, die damit verbunden sind“, warnt KWAG-Partner Ahrens. There is no free lunch – so lautet ein bekanntes Bonmot anglo-amerikanischer Börsianer. Des- sen Bedeutung ist denkbar einfach. Nämlich: Je höher die in Aussicht gestellte Gesamtverzin- sung, also die Rendite eines Investments, desto größer das Risiko. Deutsche Staatsanleihen zum Beispiel mit einer Laufzeit von zehn Jahren brachten Anfang Januar 2014 eine Rendite von knapp 2 Prozent. Diese Papiere gelten nach menschlichem Ermessen als extrem sicher. Ent- sprechend niedrig ist die Verzinsung. Im Um- kehrschluss ist naheliegend: Sobald die Schuldverschreibung eines mittelständischen Unternehmens den Anlegern einen jährlichen Zins von 6 Prozent oder mehr verspricht, muss das Verlustrisiko vergleichsweise groß sein. Denn – there is no free lunch – ein hoher Zins ist letztlich die Entschädigung der Anleger dafür, dass sie mit ihrem Investment bisweilen nicht ansatzweise so ruhig schlafen können, wie etwa mit deutschen Staatspapieren. „Diese Einschätzung wird durch die Realität der vergangenen Jahre bestätigt“, sagt Fachanwalt Ahrens. Heißt: Rund ein Dutzend Emittenten deutscher Mittelstandsanleihen gerieten in die Insolvenz. Anleihen-Investoren erhielten und erhalten keine Zinsen mehr. Zudem sind die Schuldpapiere, gemessen an ihren Börsenprei- sen, nur ein Bruchteil dessen wert, was Inve- storen seinerzeit für bezahlt haben. Betroffen waren anfangs in der Hauptsache Unternehmen aus der Neue-Energien-Branche. Zunehmend müssen aber auch mittelständische Unterneh- men aus anderen Segmenten die Segel strei- chen. Wie ein paar Wochen vor dem Jahreswechsel ein Onlinehändler. Die für Anleger in Mittelstandsanleihen wohl wichtigste Frage lautet: Wie lässt sich das Schlimmste, also der Totalverlust des investier- ten Kapitals, verhindern? „Oft gibt es tatsäch- lich gute Chancen, mit einem blauen Auge oder völlig ungeschoren davonzukommen“, weiß KWAG-Partner Jan-Henning Ahrens. Und er- gänzt: „Da das Kapitalanlagerecht eine ver- gleichsweise komplizierte juristische Materie ist, sollten sich betroffene Anleger unbedingt die Un- terstützung eines versierten Fachanwalts si- chern. Dieser prüft den Sachverhalt und kann im Anschluss realistisch die Chancen einschät- zen, ob zum Beispiel eine Klage gegen die Bank, die seinerzeit die Anleihen dem Kunden ver- kauft hat, oder aber gegen den Anleihenemit- tenten selbst lohnt.“ Mögliche Schadenersatzansprüche zielen auf zwei rechtlich relevante Sachverhalte. Nämlich auf … - die fehlerhafte Gestaltung von Verkaufspro- spekten. Diese sind auch bei der Emission von Mittelstandsanleihen rechtlich vorgeschrieben und müssen insbesondere sämtliche Risiken be- inhalten. - Die fehlerhafte Anlageberatung der Mitarbeiter von Banken und Sparkassen, die ihren Kunden die Schuldpapiere als gutes Investment wärm- stens empfohlen haben. Die Beratung muss auf Grundlage eines älteren Urteils des Bundesge- richtshofs (BGH) „anlagegerecht sowie anleger- gerecht“ sein. War oder ist sie dies nachweislich nicht, bestehen gute Chancen, Schadensersatz- ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich auf dem Klageweg durchzusetzen. „Wegen der sehr komplizierten Materie und auch weil aufseiten der Banken und Sparkassen sowie der Emittenten oft hoch bezahlte und ver- sierte Juristen sitzen, die sämtliche Tricks ken- nen, stünden geschädigte Investoren ohne Beistand eines erfahrenen und versierten Fach- anwalts auf verlorenem Posten“, warnt KWAG- Partner Ahrens. Der erste und wichtigste Schritt, sein Kapital zurückzuholen, ist also, „sich mit einem Rechtsbeistand zusammenzutun, der es mit der Gegenseite aufnehmen kann und nach- weislich eine extrem hohe Erfolgsquote hat.“ KWAG in Bremen Lise-Meitner-Str. 2 28359 Bremen Telefon: 0421 520948-0 Telefax: 0421 520948-9 www.kwag-recht.de Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens ist Fachan- walt für Bank- und Kapitalmarktrecht und ver- tritt seit 1999 vorwiegend Kapitalanleger und Investoren. Rechtsanwalt Ahrens ist Grün- dungspartner der 2007 gegründeten KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ah- rens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partner- schaft sowie einer der Geschäftsführer der KWAG Steuerberatungsgesellschaft mbH. Neben allen Bereichen des Bank- und Kapital- marktrechts liegt ein Schwerpunkt seiner Tä- tigkeit in der Geltendmachung von Schadensersatz und Rückabwicklungsansprü- chen geschädigter Anleger in geschlossenen Fonds. Hierbei sind neben den Geschlossenen Immobilienfonds vor allem Geschlossene Me- dienfonds sowie seit der Schiffskrise von 2008/ 2009 Geschlossene Schiffsfonds eines seiner Haupttätigkeitsgebiete. Rechtsanwalt Ahrens ist Co-Autor von „Medienfonds - Das Anleger- handbuch". Rechtsanwalt Ahrens bearbeitet neben dem all- gemeinen Kreditrecht, Rechtsprobleme wie z.B. Leistungsstörungen bei Darlehen, Bürg- schaften und bei Finanzderivaten. Außerdem gehören strukturierte Finanzprodukte wie z.B. Zertifikate und Zins Swaps zu weiteren Schwerpunkthemen bei der Vertretung von An- legern und Investoren. Hier konnten z.B. nach dem Lehman-Crash für viele Anleger nachhal- tige Erfolge vor Gericht aber auch außerge- richtliche Vergleiche erzielt werden. Darüber hinaus berät er Investoren bei der Durchführung der rechtlichen und wirtschaft- lichen „due dilligence“ bei Investitionsprojek- ten, z.B. im Bereich der erneuerbaren Energien. Rechtsanwalt Ahrens ist Mitglied in der Ar- beitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens SCHWACHHAUSEN Magazin | Januar - Februar 2014 45

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