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SCHWACHHAUSEN Magazin | September-Oktober 2013

Darlehensnehmer können selbst aus Kre- ditverträgen mit längerer Zinsbindung aus- steigen, ohne dafür eine hohe oder über- haupt eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Ansatzpunkt ist die Überprüfung der so genannten Widerrufsbelehrung, die ein obligatorischer Bestandteil jedes Darle- hensvertrags ist. Dies gilt übrigens glei- chermaßen für Immobilieneigentümer, die ihre vier Wände mit einem Hypotheken- kredit finanziert haben, wie auch für Selbst- ständige, die Ihre Geschäfts-, Praxis- oder Kanzleiräume mit Hilfe einem Bankkredits eingerichtet haben. Die Zinsen für länger- und langfristige Finanzie- rungen sind weiter historisch niedrig. So kostet ein Hypotheken-Darlehen mit zehnjähriger Zins- bindung bei den günstigsten Anbietern deutlich rund 3 Prozent im Jahr. Davon profitieren nicht nur Bauherren und Immobilienkäufer, auch Frei- berufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuer- berater können derzeit ihre Praxis- bzw. Kanzleiausstattungen günstig finanzieren. Schuldner hingegen, die vor Jahren eine langfri- stige Finanzierung vereinbart haben, müssen spürbar höhere Zinsen tragen. Zur Jahresmitte 2008 beispielsweise kostete ein Hypotheken- Darlehen mit zehnjähriger Zinsfestschreibung rund 5,4 Prozent – rund 2,5 Prozentpunkte mehr als heute. Bei einem Darlehen von bei- spielsweise 300.000 Euro sind im Vergleich zu den aktuellen Konditionen jährlich rund 7.500 Euro mehr Zinsen zu zahlen. Bis zum Ende der Zinsbindung im Jahr 2018 kann sich das auf gut 40.000 Euro summieren. Wegen der aktuell günstigen Konditionen ver- suchen Schuldner verstärkt den Ausstieg aus ihren laufenden Darlehensverträgen und die an- schließende Umschuldung mit erheblich nied- rigeren Zinsen. „Doch falls eine längere Zinsbindung mit dem Kreditgeber vereinbart wurde, ist dies nicht so einfach möglich. Denn zum Einen sind die Geldhäuser nicht verpflich- tet, den Ausstiegswunsch des Schuldners zu ak- zeptieren“, erklärt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierten KWAG Kanzlei Fehlerhafte Widerrufsbelehrung Rechtstipps für Kapitalanleger ANZEIGE Raus aus teuren Darlehensverträgen SCHWACHHAUSEN Magazin | September - Oktober 201340

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